Grundbesitzabgaben
In den Bereich der Grundbesitzabgaben fallen die Grundsteuer, Hundesteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren und Abwassergebühren.
Wir als Kommune erteilen jährlich einen Bescheid über die Grundbesitzabgaben an die Eigentümer. Die Erhebung der Grundbesitzabgaben erfolgt nach Maßgabe der entsprechenden Gesetze und Satzungen.