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Wittekindstein

Wo Karl der Große und Widukind sich versöhnlich die Hände reichten

Nachdem der Wittekindsstein früher als »Verkehrshindernis« an eine andere, etliche Meter entfernte Stelle umgesetzt worden war, kehrte er im September 1961 an seinen alten Standort zurück, an den nördlichen Rand der Wittekindstraße im Ortsteil Exter-Solterwisch. Die Umfassung und Treppenanlage stammen aus dieser Zeit.

Über dem wie ein Sessel geformten Sandstein sollen sich der Sage nach Karl der Große und Wittekind (= Widukind) versöhnlich die Hände gereicht haben. Nach lokalen Erzählungen habe Widukind hier aber auch bei der Jagd einen Platz der Ruhe gefunden.

In dem 1845 erschienenen "Weserbuch" von August Engel wird das Objekt bislang feststellbar zum ersten Mal mit dem Namen "Wittekindstein" benannt. Der Historiker Leopold von Ledebur berichtet 1825, dass nach lokalen Erzählungen "Wittekind der Große" (= Widukind) auf ihm bei der Jagd einen Platz der Ruhe gefunden habe und der Stein Widukind zum Andenken am vorgefundenen Platz aufgestellt sei.

Doch welche Bedeutung hatte dieser Stein wirklich? Er selbst bietet uns heute weitgehend die richtigen Antworten, genauer gesagt seine Inschriften. Zwei der 1584 in den Stein eingearbeiteten Hausmarken lassen sich mittlerweile eindeutig Herforder Richtern zuordnen: JH für Johan von Horn, RF für Rudolf Fürstenau, beides Mitglieder von Herforder Schöffenfamilien. Die Initialen (Hausmarken) der Richter und Schöffen wurden in den Sandstein gemeißelt, als der Herzog von Jülich Berg und Graf zu Ravensberg, der damalige Landesherr, die Gerichtsbarkeit in seinem Territorium neu ordnete.

So dürften wir einen uralten Gerichtsstein vor uns haben mit Hinweisen auf die hohe Bedeutung der auf ihm genannten Personen. Die wahre Geschichte wird jedoch wohl noch eine geraume Weile im Dunkeln liegen. Hier ist weitere Forschungsarbeit erforderlich, wenn man überhaupt jemals fündig wird.

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