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Friedhofsgebühren

Tritt in der Familie ein Todesfall ein, müssen Sie als Hinterbliebene in der Regel eine Grabstelle auf einem Friedhof erwerben, um den Verstorbenen oder die Verstorbene dort bestatten zu lassen. Für den Erhalt des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle und für die Beisetzung fallen die Friedhofsgebühren an.

Das Nutzungsrecht an einer Grabstelle wird den Angehörigen für eine bestimmte Zeitperiode, die Ruhezeit überlassen. Die Zeitspanne ist unter anderem von der gewählten Grabart abhängig.

Die Beisetzungsgebühren werden für das Bereitstellen eines Grabes gezahlt. Dies beinhaltet das Öffnen der Grabstelle und das Auskleiden des Grabes mit Matten oder Grün zur Beisetzung. Weiterhin gehört auch das Schließen und Einebnen der Grabstelle zu den Leistungen, die mit den Beisetzungsgebühren abgegolten werden.

Mögliche weitere Leistungen, für die Kosten anfallen, können beispielsweise die Nutzung der Friedhofskapelle, Pflegegebühren oder das Abräumen einer Grabstätte sein.

Die Höhe der Gebühren ist in der Friedhofsgebührensatzung festgelegt, die vom Rat der Stadt Vlotho beschlossen wurde.

Rechtsgrundlage

Friedhofsgebührensatzung

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