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Baumschutzsatzung

Bäume stellen nicht nur eine Auflockerung unseres Stadtbildes dar, sondern prägen neben Waldflächen auch unsere Gärten, Parks und Straßenränder. Sie nehmen eine wichtige Funktion als CO2-Speicher ein und bieten unzähligen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum.

Aufgrund dieser und weiterer wichtigen Funktionen hat die Stadt Vlotho eine Baumschutzsatzung verabschiedet. Diese hat das Ziel die Bäume im Bereich der Stadt Vlotho zu erhalten. Unter die Baumschutzsatzung fallen alle Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge entscheidend.

Es kann gemäß § 6 (1) eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn

  • der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes aufgrund von Vorschriften des öffentlichen Rechts verpflichtet ist, geschützte Bäume zu entfernen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern und er sich nicht in anderer zumutbarer Weise von dieser Verpflichtung befreien kann.
  • von dem geschützten Baum Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgehen und die Gefahren nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können.
  • der geschützte Baum krank ist und die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist.


Die gesamte Baumschutzsatzung finden Sie hier:

Eine Ausnahmegenehmigung können Sie unter dem nebenstehenden Kontakt beantragen.

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