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Wohngeld

Wohngeld – der Zuschuss zu den Wohnkosten

Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, der angemessenes Wohnen wirtschaftlich sichern soll. Allerdings wird Wohngeld nur auf Antrag bewilligt. Das Datum des Antrages ist entscheidend für den Bewilligungszeitraum.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Bei der Berechnung des Wohngeldes werden sämtliche Haushaltsmitglieder berücksichtigt, wenn sie nicht vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind. Wohngeld gibt es für Mieter (Mietzuschuss) und für Haus- und Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss).

Antragsteller*innen, die berechtigt sind, Sozialleistungen zu erhalten, in denen Unterkunftskosten berücksichtigt werden, haben keinen Anspruch auf Wohngeld.

Wohngeldantrag online stellen

Es besteht die Möglichkeit einen Erst- oder einen Weiterleistungsantrag digital oder auch schriftlich zu stellen. Gern sind wir Ihnen behilflich beim Ausfüllen der Anträge. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Frau Wehmeier oder Frau Hohmeier.

Sie können den Wohngeldantrag auch online stellen. Über den Wohngeldrechner NRW ("Wohngeldprobenrechner") können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden. Einkommens- beziehungsweise Mietnachweise können auf dem Postweg oder per E-mail nachgereicht werden.

Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Die Berechnung und Antragsstellung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.

Link zur Online-Antragstellung

Ab dem 28. April 2022 können Sie einen Online-Antrag für Mietzuschuss im neuen Serviceportal "Gemeinsam-Online" stellen.

Flyer mit QR-Code zum neuen Serviceportal.

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW:
Mit dem Wohngeldrechner Schritt für Schritt zum Wohngeld.

Zweiter Heizkostenzuschuss

Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.

Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.

In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.

Wohngeldreform 2023

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.


Eine Broschüre des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW zum Download als PDF: 
Mit dem Wohngeldrechner Schritt für Schritt zum Wohngeld.

Mit dem Wohngeldrechner Schritt für Schritt zum Wohngeld

Eine Broschüre des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW zum Download als PDF: 

Mit dem Wohngeldrechner Schritt für Schritt zum Wohngeld.

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz, Wohngeldverordnung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes, Sozialgesetzbuch, sonstige Vorschriften.


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