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Vorkaufsrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. wenn ein Grundstück für öffentliche Zwecke benötigt wird) hat die Kommune das Recht, im Rahmen der privaten Grundstückskaufverträge ein Vorkaufsrecht auszuüben.

Seitens der Stadt Vlotho wird daher bei jedem Grundstückskaufvertrag geprüft, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde besteht und ob dieses auszuüben ist.

Auf entsprechenden Antrag und nach erfolgter Prüfung wird ein Bescheid gemäß §§ 24 ff des Baugesetzbuches (BauGB) erteilt.

Hier finden Sie die Satzung über die Bezeichnung von Grundstücksflächen, in denen der Stadt Vlotho ein Vorkaufsrecht zusteht.

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