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Gewerbesteuer

Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung aufgrund der Corona-Panedemie

In den aktuellen Steuerbescheiden wird aufgrund des Messbescheides vom Finanzamt die Veranlagung zur Gewerbesteuer für das zurückliegende Jahr, beziehungsweise für die zurückliegenden Jahre durchgeführt. Aufgrund dieses Bescheides werden auch die Gewerbesteuer-Voruaszahlungen festgesetzt.

Sollten Sie durch die Corona-Pandemie massive Gewinneinbußen hinnehmen müssen, besteht die Möglichkeit, mit einem Antrag beim Finanzamt die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen herabsetzen zu lassen. Sie können aber auch direkt per e-mail,
Fax 05733 924-200 oder Post bei der Stadt Vlotho einen Antrag auf Verringerung oder zinslose Stundung der Vorauszahlungen stellen.


Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebes. Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

Gewerbesteuermessbetrag

Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Stadt Vlotho in Form des Gewerbesteuermessbescheides mitgeteilt. Auf dieser Grundlage wird der Gewerbesteuerbescheid erstellt.

Steuerfestsetzung

Auf die Gewerbesteuer sind vierteljährliche Vorauszahlungen am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11 zu leisten. Die Vorauszahlungen und die endgültige Gewerbesteuer werden jeweils durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.

Die Gewerbesteuer errechnet sich wie folgt:

Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Vlotho (430 %).  Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Vlotho beschlossen.

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer

Einspruch / Aussetzung der Vollziehung

Den Gewerbesteuermessbescheid können Sie gegebenenfalls mit einem Einspruch beim zuständigen Finanzamt anfechten. Ein eventuell nachfolgendes Klageverfahren wird vor dem Finanzgericht geführt.

Bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Gewerbesteuermessbescheides kann die Zahlung der Gewerbesteuer bei Fälligkeit durch Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheides bzw. Gewerbesteuerbescheides gegebenenfalls vermieden werden. Ein entsprechender Antrag ist an das zuständige Finanzamt zu richten.

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadt Vlotho ein
SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

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