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Pedelec Vermietung

Ohne große Anstrengung bei einer Radtour die Landschaft genießen – mit dem elektronischen Rückenwind unserer Pedelecs kein Problem. Erkunden Sie Vlotho und Umgebung mal anders!

Für Fahrkomfort sorgen 7 Gänge und 4 Unterstützungsstufen.

Im Mietpreis sind das Zubehör von einem Helm, Radkarten, Pannenspray sowie ein Schloss enthalten.

Preise:

  • pro Kalendertag:   15,00 €
  • ab dem 3. Kalendertag:  12,50 €
  • Wochenende (Samstag/Sonntag):   25,00 €

Bitte bringen Sie bei Abholung den Personalausweis oder Führerschein mit.

Vermietung bei der Vlotho Marketing GmbH –Tourist Information–
Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Randspalte.


So können Sie ein Pedelec mieten!

  1. Die Buchung des Fahrrades erfolgt schriftlich, mündlich oder per Internet bei der Vlotho Marketing GmbH mit nachstehenden Angaben:

    - möchten Sie ein oder zwei Fahrräder leihen
    - Ihre Anschrift und Telefonnummer unter der wir sie erreichen können 
    - für welchen Zeitraum möchten Sie das oder die Pedelecs ausleihen

  2. Die Annahme der Buchungsanfrage durch den Vermieter erfolgt durch die Buchungsbestätigung. Die Bestätigung erfolgt mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail.

  3. Die Berechnung des Mietpreises erfolgt gemäß der jeweils zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge gültigen Preise. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.

  4. Die kostenpflichtige Anmietung eines Fahrrades beginnt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Kunden und wird beendet durch Rückgabe des Fahrrades an den Vermieter.

  5. Der Mietpreis ist vor beziehungsweise bei Übernahme des Fahrrades / der Fahrräder bar zu entrichten. Bringen Sie bei Abholung des Fahrrades / der Fahrräder einen gültigen Personalausweis mit.

Datenschutz

Der Vermieter ist berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden für das Mietgeschäft zu speichern.

Der Vermieter ist berechtigt, alle Vorgänge, die einen Kunden, ein Kundenkonto und die entsprechenden Nutzerdaten betreffen, zu Beweiszwecken aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung wird zur Überprüfung der Richtigkeit der zu zahlenden Beträge genutzt. Die gespeicherten Daten werden vor dem Zugriff nicht autorisierter Personen gesichert aufbewahrt.

Der Vermieter ist berechtigt, an Behörden in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, sollte die Behörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweisen.

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