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Pflege & Betreuung

Hier finden sie Informationen, Adressen und Kontakte zu den Themen Pflege und Betreuung:

Leistungen der Pflegeversicherung

Manchmal werden wir mit lebensverändernden Ereignissen konfrontiert, die wir nicht bestimmen können. Das gilt insbesondere für Menschen, die – womöglich von einem Tag auf den anderen – auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind.

In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Versicherten. Voraussetzung ist, dass eine nicht nur vorübergehende Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) ermittelt.

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch(SGB XI) müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.

Folgende Leistungen können unter anderem in Betracht kommen: 

  • Pflegesachleistung
  • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  • Kombination von Geldleistung und Sachleistung
  • häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  • Pflegehilfsmittel
  • Tagespflege und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • vollstationäre Pflege
  • Entlastungsbetrag

Pflegestützpunkte

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte beraten Sie kostenlos unabhängig und umfassend telefonisch, persönlich oder zu Hause. Sie erhalten alle wichtigen Antragsformulare, Informationen sowie konkrete Hilfestellungen bei Ihrer Krankenkasse.

AOK NordWest
Kurfürstenstraße 3-7
32052 Herford
Tel.: 05221 594- 401

BKK
Am Kleinbahnhof 5
32051 Herford
Tel. 05221 1026-400

IKK classic
Bahnhofstr. 56
32257 Bünde
Tel. 05223 1839-738

Zudem kann Ihnen die Aufsuchende Pflegeberatung des Kreises Herford behilflich sein.

Sofern die Leistungen der Pflegekasse (im Einzelfall) nicht ausreichen und Ihnen die finanziellen Mittel für weitere Hilfen fehlen, wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Randspalte.

Demenzfachdienst


Die Diagnose Demenz führt oft zu einer extremen Belastung für alle Beteiligten. Wenn Sie in dieser schweren Situation Hilfe benötigen, steht Ihnen der Demenzfachdienst im Kreis Herford unterstützend zur Seite. Dieser wird durch das Diakonische Werk im Kirchenkreis Vlotho e.V. und die PariSozial Minden-Lübbecke / Herford getragen.

Die Demenzfachberatung erfolgt in Kostenträgerschaft der Pflegekassen, somit ist die Beratung für die Familien kostenfrei. In einigen Fällen muss im Vorfeld ein Antrag gestellt werden. Auch dabei ist der Demenzfachdienst behilflich.

Die Beratung erfolgt in der Regel bei den Klienten zu Hause, so dass auf das Umfeld und die persönliche Situation eingegangen werden kann. Nach Abstimmung mit den Angehörigen wird die Beratung auch in der Beratungsstelle oder an einem anderen Ort, z.B. im Krankenhaus oder in der Kurzzeitpflege durchgeführt. Die Beratung kann zunächst ohne die betroffene Person erfolgen. Viele Familien melden sich auch schon bei vorliegender Vergesslichkeit oder einem Demenzverdacht.

Das Beratungsangebot kann Familien helfen, das Krankheitsbild Demenz besser zu verstehen und in einem Unterstützungsnetz benötigte Hilfen zu finden und zu finanzieren. Der Demenzfachdienst im Kreis Herford hat dazu ein Verzeichnis entwickelt, in dem alle Angebote der Gesundheitsversorgung bei Demenz im Kreis Herford zu finden sind. Die Klienten schätzen es, sich zu den vorliegenden Problemen aussprechen zu können und auf Verständnis zu stoßen.

Ein wichtiger Bestandteil der Beratung ist das „Logbuch Demenz“. Hierbei handelt es sich um einen Patientenpass für Menschen mit Demenz. In diesem klassischen Ringordner werden alle wichtigen Daten und Unterlagen aufbewahrt. Es wurde vom Träger in Zusammenarbeit mit der AOK NordWest entwickelt. Das „Logbuch Demenz“ ist eine willkommene Hilfestellung nicht nur für Angehörige, sondern für alle Akteure der Medizin, der Pflege und der Betreuung.

Susanne Fartak und Naila Altvater sind die zuständigen Fachberaterinnen. Weitere Information und Kontakt unter info@demenzfachdienst.de oder über das Infotelefon Demenz Tel.: 01804 - 45 33 00 - (20ct je Gespräch aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42ct pro Minute)

Beratungsgutscheine können auch von den Sozialen Diensten im Vlothoer Rathaus ausgestellt werden. Ansprechpersonen für Sie sind hier Frau Loßek oder Herr Tschechne. Sie finden die Kontaktdaten in der rechten Randspalte.

Finanzielle Hilfe

für Menschen im Rentenalter und bei voller Erwerbsminderung

Wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen und Vermögen, oder aus dem des Ehegatten- /Partners bestreiten kann, hat die Möglichkeit, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) zu beantragen.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – Hilfe zum Lebensunterhalt

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Leistungen erhalten können, lassen Sie sich von unseren Sozialen Diensten beraten. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Randspalte.

Es wird geprüft, ob für Sie Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht kommen. Abhängig von der Höhe Ihrer Einkünfte und Ihrer Ausgaben (Miete, Versicherungen) wird Ihr individueller Anspruch ermittelt.

Zur Ermittlung Ihres Hilfeanspruches sind das eigene Einkommen und Vermögen, sowie die Leistungen anderer Sozialleistungsträger (z.B. Rentenversicherung, Wohngeldstelle, Krankenkasse) zu berücksichtigen.

Zum Einkommen gehören unter anderem:

  • Renten
  • Erwerbseinkommen
  • Unterhaltszahlungen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Zum Vermögen können gehören:

  • Bargeld, Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Wertpapiere
  • Haus-und Grundbesitz
  • Kraftfahrzeug
  • Rückkaufswerte aus Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen

Aufgrund von Vermögensfreibeträgen muss möglicherweise vorhandenes Vermögen nicht erst restlos verbraucht werden.

Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Sie muss erstattet werden, wenn sie von vornherein als Darlehen gezahlt wurde oder wenn Sie die Gewährung durch falsche oder fehlende Angaben herbeigeführt haben.

HINWEIS: Da die Leistungen erst ab dem Tag bzw. Monat der Antragstellung gewährt werden können, sollten Sie sich schnellstmöglich bei unseren Sozialen Diensten melden, wenn Sie finanzielle Unterstützung benötigen. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Randspalte.

Tagespflege

Die Tagespflege bietet die Möglichkeit, einen pflegebedürftigen Menschen tagsüber in einer stationären Einrichtung betreuen zu lassen. Dadurch sollen die pflegenden Angehörigen entlastet werden. So kann trotz Berufstätigkeit der Pflegenden eine Aufnahme in ein Pflegeheim vermieden werden.

Die Tagespflege umfasst nicht nur die reine Pflege und Versorgung, sondern auch gezielte therapeutische Maßnahmen, um vorhandene Kräfte zu erhalten oder verlorene Fähigkeiten wieder zu erlangen. Die Pflegebedürftigen können hier an Angeboten wie Ausflügen, Gedächtnistraining oder Basteln teilnehmen.


Tagespflegeplätze in Vlotho finden Sie hier:

Tagespflege "Am Simeonsstift"

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Vlotho e.V.

Lemgoer Straße 1
32602 Vlotho


Tagespflege "Vlotho"

Diakonisches Werk im Kirchenkreis Vlotho e.V.

Benedikt-Waldeck-Straße 6
32602 Vlotho

Kurzzeitpflege

Bei einer Kurzzeitpflege handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Aufnahme in eine stationäre Einrichtung, beispielsweise in ein Pflegeheim. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist. Die Kurzzeitpflege ist auf maximal vier Wochen begrenzt.

Die Kurzzeitpflege kommt in Frage

  •  wenn im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung vorübergehend ein größerer Pflegebedarf besteht, der zu Hause nicht abgedeckt werden kann.
  • wenn häusliche Pflegepersonen vorübergehend ausfallen durch Krankheit, Unfall, psychische Überforderung oder auch Urlaub.
  • wenn die Wohnung zeitweise nicht nutzbar ist, zum Beispiel wegen Renovierung oder Wohnungsanpassungsmaßnahmen.
  • wenn Zeit überbrückt werden muss bis ein geeigneter Pflegeplatz zur Verfügung steht - zu Hause oder in einem Pflegeheim - oder wenn zunächst abgeklärt werden muss, ob eine stationäre Pflege notwendig werden könnte.



Kurzzeitpflegeplätze in Vlotho finden Sie hier:

Pflege- und Betreuungszentrum Burgstift Vlotho

Ernst-Albrecht-Straße 1
32602 Vlotho


Fährhof - Seniorenresidenz

Weserstraße 32
32602 Vlotho


Altenheim Simeonsstift Evangelisches Johanneswerk

Lemgoer Straße 1
32602 Vlotho



Alten- und Pflegeheime

Ein Altenheim ist eine Wohneinrichtung für alte Menschen, in der sie Betreuung und Pflege erhalten können. In Vlotho gibt es folgende Einrichtungen:

Altenheim Simeonsstift Evangelisches Johanneswerk

Lemgoer Straße 1
32602 Vlotho


Birkenvilla Vlotho

Senkelteichstraße 5
32602 Vlotho


Fährhof - Seniorenresidenz

Weserstraße 32
32602 Vlotho


Pflege- und Betreuungszentrum Burgstift Vlotho

Ernst-Albrecht-Straße 1
32602 Vlotho


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