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Vergnügungssteuer

Der Besteuerung unterliegen beispielsweise Tanzveranstaltungen gewerblicher Art, Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs oder Spielkasinos.

Die Höhe der Steuer ist in der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Vlotho festgelegt und wurde vom Rat der Stadt Vlotho beschlossen.

Rechtsgrundlage

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stad Vlotho (Vergnügungssteuersatzung)

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