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Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der kommunalen Schulträger. Ansprechpartner ist das Schulbüro. Die Kontaktdaten finden Sie in der Randspalte.


SchülerTicket Westfalen

Seit dem 01. Februar 2023 beteiligt sich die Stadt Vlotho mit dem Solidarmodell am Pilotprojekt zum SchülerTicket Westfalen.

Das Ticket erhalten alle Schülerinnen und Schüler der beiden weiterführenden Schulen unabhängig von der Entfernung zwischen Schule und Wohnort.

Es gilt auch in der Freizeit und ermöglicht den Nutzer*innen so Fahrten zu Freunden oder zum Shoppen im gesamten Tarifgebiet des Westfalen-Tarifs. Weitere Informationen dazu finden Sie im Flyer oder auf der Seite: https://teutoowl.de/owlv/


Hierzu auch der Link zur Pressemitteilung vom 16. Februar 2023.

Wer hat Anschpruch auf Schülerbeförderung?

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung kommt jedoch erst bei einer Mindestlänge des Schulwegs in Betracht:

  • Schülerinnen und Schüler der Grundschulen erhalten ein Ticket, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Grundschule mehr als 2 km beträgt.

  • Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I erhalten ein Ticket, wenn der Schulweg zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform mehr als 3,5 km beträgt
    (5.–10. Klasse bzw. an Gymnasien 5.-9. Klasse sowie in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (EF)).

  • Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II gilt die Entfernungsgrenze von 5 km (11.-13. Klasse bzw. Q1 und Q2 der gymnasialen Oberstufe).

Welche Kosten werden erstattet?

Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule.

Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen Schule, so werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule anfallen würden.

Notwendige Unterlagen

Die Antragsformulare sind in den Schulsekretariaten erhältlich.

Bitte geben Sie im Antrag an, ab wann oder für welchen Zeitraum die Übernahme der Beförderungskosten beantragt wird und geben den ausgefüllten Antrag im Schulsekretariat wieder ab. Nachdem die Schule den Schulbesuch bestätigt hat wird der Antrag an das Schulbüro zur Bearbeitung und Entscheidung weitergeleitet.

Rechtsgrundlage

Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (SchfkVO NW)

Buslinien und Fahrpläne

Die VlothoBus GmbH hat auf ihrer Internetseite die Linien und Fahrpläne für den Schulbusverkehr veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie bei OWLVerkehr - Westfalentarif.


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