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Wohnberechtigungsschein

Um öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) anmieten zu können, wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt.

Wann habe ich Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein wird erteilt, wenn bestimmte persönliche und wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Beispiel darf das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Das Einkommen und die Einkommensgrenze ermitteln wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Die Größe der angemessenen Wohnung ist abhängig von der Personenzahl:

  • Für alleinstehende Personen darf die Wohnfläche 50 m² nicht überschreiten.
  • Ein Haushalt mit zwei Personen darf nicht mehr als zwei Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche haben.
  • Für jede weitere Person, die in dem Haushalt lebt, erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder um 15 m² Wohnfläche.

Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Die zuständige Behörde zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist der
Kreis Herford.

Wir nehmen Ihren Antrag gerne entgegen und sind beim Ausfüllen der Formulare behilflich. Unsere Kontaktdaten finden Sie in der rechten Randspalte.

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