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Amtsärztliche Begutachtungen durchführen lassen

Beschreibung

Wir untersuchen Sie,

  • wenn Sie in den öffentlichen Dienst eingestellt werden,
  • wenn Sie verbeamtet sind und eine stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahme oder eine Mutter-Vater-Kind-Kur machen möchten,
  • wenn Sie krankheitsbedingt an einer Prüfung nicht teilnehmen können (soweit dies in den landes- beziehungsweise bundesrechtlichen Regelungen der Prüfungsämter vorgeschrieben ist)

Voraussetzung

Wir benötigen für jede Untersuchung einen schriftlichen Untersuchungsauftrag einer Behörde. Privatpersonen können uns keine Untersuchungsaufträge erteilen.

Vereinbaren Sie bitte vor der Untersuchung einen Termin mit uns.

Unterlagen/Nachweise

Schriftlicher Untersuchungsauftrag
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