Alters- und Ehejubiläen
Zu besonderen Geburtstagen und Ehejubiläen gratuliert Herr Bürgermeister Wilken beziehungsweise sein Stellvertreter Herr Sturhahn oder seine Stellvertreterin Frau Maack, den Jubilaren persönlich.
Frau Dorpmanns, Sekreariat des Bürgermeisters, setzt sich im Vorfeld telefonisch oder schriftlich mit ihnen in Verbindung, um einen Termin abzusprechen, sofern eine persönliche Gratulation gewünscht wird. Voraussetzung ist, dass die Jubilare mit Hauptwohnsitz in der Stadt Vlotho gemeldet sind.
Wir haben hier die verschiedenen Anlässe zu denen persönlich oder schriftlich gratuliert wird für Sie zusammengestellt:
Persönliche Gratulation der Stadtverwaltung
Eine persönliche Gratulation erfolgt:
bei Altersjubiläen
- bei Vollendung des 90. Lebensjahres
- ab dem 100. Geburtstag
bei Ehejubiläen
- zur Goldenen Hochzeit (50 Jahre)
- zur Diamantenen Hochzeit (60 Jahre)
- zur Eisernen Hochzeit (65 Jahre)
- zur Gnadenhochzeit (70 Jahre)
- zur Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)
Schriftliche Gratulation der Stadtverwaltung
Eine schriftliche Gratulation erfolgt:
- zum 80. Geburtstag
- ab dem 85. Geburtstag bis zum 89. Geburtstag
- ab dem 91. Geburtstag bis zum 99. Geburtstag
Die zuständigen Sozialbetreuer*innen gratulieren gern persönlich ab dem 85. Geburtstag, wenn es gewünscht wird.
Gratulationen vom Kreis Herford
Ein Vertreter der Kreisverwaltung Herford gratuliert persönlich zu folgenen Jubiläen:
- zum 100. und den folgenden Geburtstagen
- zur Diamantenen Hochzeit (60 Jahr)
- zur Eisernen Hochzeit (65 Jahre)
- zur Gnadenhochzeit (70 Jahre)
- zur Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)
Eine schriftliche Gratulation erfolgt:
- zum 90. Geburtstag
- zur Goldenen Hochzeit (50 Jahre)
Gratulationen vom Land NRW
Das Land NRW verschickt Glückwunschschreiben zu folgenden Anlässen:
- zur Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres
- zur Diamantenen Hochzeit (60 Jahre)
- zur Eisernen Hochzeit (65 Jahre)
- zur Gnadenhochzeit (70 Jahre)
- zur Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)
Gratulationen vom Bundespräsidenten
Der Bundespräsident verschickt Glückwunschsschreiben zu folgenden Anlässen:
- zur Vollendung des 100., des 105. und zum jedem folgenden Geburtstag
- zur Eisernen Hochzeit (65 Jahre)
- zur Gnadenhochzeit (70 Jahre)
- zur Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre)