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Abmeldung Wohnsitz

Sie wollen uns verlassen? Das ist schade!

Aber wir sind Ihnen natürlich gern bei der Abmeldung behilflich.

Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland verziehen möchten. Die Abmeldung ins Ausland ist innerhalb von zwei Wochen nach Auszug, frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Wenn Sie eine Nebenwohnung abmelden möchten, ist das nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung möglich.

Für Umzüge in einen anderen Ort innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Es reicht aus, wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden.

Für die Abmeldung nach den Absätzen 2 und 3 ist Ihr persönliches Erscheinen nicht erforderlich. Sie können uns das Abmeldeformular mit einer Kopie Ihres Personalausweises zusenden.

Formulare

Meldeschein Abmeldung § 23 Abs. 1 Bundesmeldegesetz

Abmeldung Zweitwohnung

Rechtsgrundlagen

Meldegesetz NRW

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