Sprungziele
Inhalt

Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Abgeschlossenheit von Wohnungseigentum: Bescheinigung beantragen

Beschreibung

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass Ihre Wohnung beziehungsweise Ihre Wohnungen in sich abgeschlossen und baulich von anderen Wohnungen getrennt sind. In folgenden Fällen benötigen Sie diese Bescheinigung:

  1. Sie möchten eine oder mehrere Wohnungen eines Gebäudes verkaufen.
  2. Sie möchten eine oder mehrere Wohnungen auf eines Ihrer Kinder übertragen.
  3. Sie möchten in einem Gebäude eigenständig nutzbare Gewerberäume abtrennen.
  4. Sie möchten ein Dauerwohnrecht für eine Wohnung eintragen lassen.

Die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit einer Wohnung oder einer Gewerbeeinheit legen Sie Ihrer Notarin oder Ihrem Notar vor. Dieser/diese wird Sie über die Möglichkeiten beraten, Ihre Rechte an den Eigentumsanteilen zu regeln. Beim Grundbuchamt werden dann die Eigentumsrechte eingetragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab. Bei Gebäuden im Bestand erfolgt nach Absprache eine Ortsbesichtigung. Gewährleisten Sie, dass alle Teile der Gebäude auf dem Grundstück betreten werden können.

Hinweise

Den Antrag auf eine Abgeschlossenheitsbescheinigung können die Grundstückseigentümerinnen, Grundstückseigentümer oder die Erbbauberechtigten einreichen. Alle anderen Antragstellerinnen beziehungsweise Antragsteller brauchen eine Vollmacht.

Unterlagen/Nachweise

  • Formloser Antrag mit Bezeichnung des Grundstücks
  • Aktueller Lageplan des Grundstücks mit allen Gebäuden
  • Grundrisszeichnungen für jedes Gebäude und Geschoss (Bestandszeichnung)
  • Ansichtszeichnungen für alle Gebäude (Bestandszeichnung)
  • Schnittzeichnungen für alle Gebäude (Bestandszeichnung)
    Bitte reichen Sie alle Unterlagen mindestens in doppelter Ausfertigung ein.

    In den Grundrissdarstellungen muss jeder Raum, Nebenraum und Flur entsprechend der Zugehörigkeit zu einer Wohnung gekennzeichnet sein. Im Lageplan müssen Stellplätze, Terrassen und Sondernutzungsflächen auch entsprechend der Zugehörigkeit zur jeweiligen Wohnung gekennzeichnet sein. Gern können Sie auch mit den Zeichnungen zu uns kommen und sich beraten lassen. Falscheinträge und doppelte Arbeit lassen sich so vermeiden. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.

    Rechtsgrundlagen

    • Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG)
    • Gebührengesetz (GebG NRW)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)

    Kosten/Gebühren

    • Grundgebühr: 100,00 Euro
    • Weitere Gebühren je Eigentumsanteil: 20,00 Euro bis 150,00 Euro
      nach oben zurück