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Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD): Fachfragen klären

Beschreibung

Die Ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) unterstützt und berät den Landrat und die zur Kreisverwaltung gehörige Abteilung Gefahrenabwehr in allen medizinischen Angelegenheiten. Hierzu zählen vor allem die Qualitätsvorgaben zur Arbeitsweise des Rettungsdienstes und die Aufsicht über die im Rettungsdienst eingesetzten Notärztinnen und Notärzte.

Die Ärztliche Leitung Rettungsdienst legt außerdem folgende Rahmenbedingungen fest:

  • Behandlungsrichtlinien bei medizinischen Notfällen (zum Beispiel Herzinfarkt, Schlaganfall) sowie
  • medizinische Ausstattung (zum Beispiel EKG, Beatmungsgerät, Medikamente) der Rettungsdienstfahrzeuge.

 

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