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Standesamt - Sterbeurkunde

Das Standesamt  ist zuständig für die Beurkundung eines Todesfalles. Sie finden in Vlotho die hierfür zuständigen Ansprechpersonen, Frau Pörtner und Herrn Lübkemann in der 1. Etage des Rathauses im Raum 11.

Für die Anzeige eines Sterbefalls werden folgende Unterlagen von der verstorbenen Person benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft (Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde)
  • Personalausweis
  • Todesbescheinigung (wird von dem Arzt, der den Tod festgestellt hat ausgestellt)

Das Standesamt Vlotho beurkundet den Tod einer in Vlotho verstorbenen Person. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben den persönlichen Daten des oder der Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und den Zeitpunkt des Sterbefalles enthalten sind. Der Arzt, der den Tod festgestellt hat, wird in der ärztlichen Todesbescheinigung verbindlich den Sterbeort sowie den Zeitpunkt des Todes vermerken.

Die Hinterbliebenen beauftragen in den meisten Fällen ein Bestattungsunternehmen, welches die Erledigung der Formalitäten übernimmt. Die erforderlichen Dokumente werden dem Standesamt vom Bestatter vorgelegt und auftragsgemäß auch wieder in Empfang genommen. Das Standesamt händigt die Urkunden an den Bestatter aus.

Sollte die Beurkundung des Sterbefalls aufgrund fehlender Unterlagen nicht sofort möglich sein, werden über die Zurückstellung der Beurkundung entsprechende Bescheinigungen ausgestellt. Diese sind ebenfalls beim Standesamt erhältlich. Sie erhalten hier auch einen Internationalen Leichenpass, wenn die Leiche befördert werden muss.

Weitere Einzelheiten besprechen Frau Pörtner oder Herr Lübkemann gerne mit Ihnen persönlich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei.

Auch die für gesetzliche Zwecke auszustellenden Sterbeurkunden (Krankenkasse, Rente,
Beerdigung) sind gebührenfrei.

Für weitere Sterbeurkunden werden folgende Gebühren erhoben:
Für die erste Urkunde fallen Gebühren in Höhe von 10,00 € an, für jede weitere Urkunde dieses Sterbefalles sind 5,00 € zu zahlen.
Für den Internationalen Leichenpass werden Gebühren in Höhe von 25,00 € erhoben.

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