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Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweis

Ab einem Grad der Behinderung von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. 

Betroffene können von Behörden, Institutionen oder Einrichtungen bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, zum Beispiel Freifahrten für Bus und Bahn, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).

Der Ausweis im Scheckkartenformat ist in seiner Grundfarbe Grün. Sind die Voraussetzungen für eine unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr gegeben wird ein grün-oranger Ausweis ausgestellt mit den Merkmalen Gl (gehörlos), H (hilflos), BI (blind) oder G beziehungsweise aG (Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt).

Erst- und Änderungsantrag

Die Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis werden vom Kreis Herford bearbeitet.

Formulare auf Anerkennung oder auf Änderung der Schwerbehinderung erhalten Sie im Seniorenbüro der Stadtverwaltung Vlotho. Die Mitarbeiterinnen sind Ihnen gern beim Ausfüllen behilflich.

Sie können das Antragsformular für den Erstantrag oder Änderungsantrag aber auch hier downloaden.

Die Leistungen für behinderte Menschen sind gebührenfrei.

Verlängerung

Die Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises sollte rechtzeitig, cirka 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt in der Regel fünf Jahre und kann im Normalfall auch um weitere fünf Jahre verlängert werden.

Beträgt die Geltungsdauer des vorhandenen Schwerbehindertenausweises weniger als 5 Jahre kann der Ausweis nur für 1 Jahr verlängert werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch einen Schwerbehindertenausweis erhalten, der unbefristet gültig ist. Einen unbefristet gültigen Ausweis erhalten Menschen, deren Beeinträchtigungen sich wahrscheinlich nicht bessern werden. Dies ist zum Beispiel bei Amputationen der Fall.


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