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Wichtige Unterlagen

Vorzulegen sind die Personalausweise oder Reisepässe beider Eheschließenden.

Des Weiteren wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bzw. eine Geburtsurkunde aus dem Heimatland mit Übersetzung benötigt.
Eine erweiterte Meldebescheinigung ist nur dann erforderlich, wenn das Standesamt der Eheschließung sich nicht in ihrem Wohnort befindet.

Die vorzulegenden Unterlagen sind unter anderem von der Staatsangehörigkeit und dem Familienstand abhängig. Nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt mit dem Standesamt auf und vereinbaren telefonisch im Vorfeld einen Termin. Nach Absprache ist dann gegebenenfalls eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher mitzubringen.

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