Sprungziele
Inhalt

Namensführung

Die Namensführung im deutschen Eherecht ist sehr liberal, das bedeutet: Jeder kann in der Ehe seinen Namen weiterführen oder beide können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Der Ehename ist jedoch – solange die Ehe besteht – unwiderruflich. Ebenso kann derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, einen Doppelnamen führen, indem er seinen Namen dem Ehenamen voranstellt oder hinzufügt.

nach oben zurück