Sprungziele
Inhalt

Elterngeld & Elternzeit

Elterngeld sichert Ihr Einkommen während Sie mehr Zeit für die Familie haben.

Eltern haben die Wahl zwischen dem Elterngeld (Basiselterngeld) und dem ElterngeldPlus. Beide Leistungen können auch miteinander kombiniert werden. Da es durch das neue ElterngeldPlus viele verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung der Elternzeit gibt, können sich Eltern vor der Beantragung beraten lassen. Durch die Einführung des ElterngeldPlus entscheiden sich auch viele Väter, die Leistungen in Anspruch zu nehmen, um mehr gemeinsame Zeit mit der Familie zu verbringen.

Wenn Sie in Elternzeit gehen möchten, sprechen Sie Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihren Arbeitgeber an. Sie müssen die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgebenden beantragen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben einen Anspruch auf Elternzeit. Voraussetzung ist, dass Sie mit dem Kind in demselben Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen und während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.

Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter für jeweils 3 Jahre. Eine verbindliche Festlegung für die ersten 2 Jahre ist erforderlich. Sie können den Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit innerhalb des 3-Jahreszeitraums frei wählen. Mutter und Vater können die Elternzeit untereinander aufteilen oder sich abwechseln oder Sie können die gesamte 3-jährige Elternzeit vollständig gleichzeitig nutzen. 24 Monate der Elternzeit können auch bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden.

Zuständig für Ihren Elterngeldantrag ist die Elterngeldstelle des Kreises Herford. Sie finden den Link in der rechten Randspalte.

Auch in unserem Elternwegweiser informieren wir zu diesem Thema.



nach oben zurück