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Antrag auf finanzielle Förderung von Mehrwegwindeln

Die Stadt Vlotho gewährt eine Förderung bei Nutzung von Mehrwegwindeln unter bestimmten Voraussetzungen.

Zweck der Förderung

Förderzweck ist die Unterstützung junger Familien und Senioren bei ihrem Wunsch, den Nachhaltigkeits- und Umweltgedanken in Bezug auf den Einsatz von Mehrwegwindeln umzusetzen und so einen Beitrag zum Klimaschutz in der Stadt Vlotho zu leisten.

Wer kann die Förderung erhalten?

  • Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern in Privathaushalten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (0-2 Jahren) oder inkontinente Personen.
  • Gefördert werden nur Personen die mit Hauptwohnsitz in Vlotho gemeldet sind.

Höhe und Dauer der Förderung

Maximal 60,00 Euro jährlich pro Person. - Der Anspruch beginnt mit dem Erwerb der Mehrwegwindeln, bei Kindern jedoch frühestens mit der Geburt. Der Maximalförderungszeitraum beträgt 3 Jahre.

Bis wann kann ich meinen Antrag stellen?

Die Antragstellung muss jährlich erfolgen und kann bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Alle Anträge, die nach dem 31. Januar des Folgejahres eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Hinweis:

Der Anspruch auf Windelsäcke entfällt für Haushalte, welche die Windelförderung erhalten.

Antragsformular:

Antrag auf finanzielle Förderung von Mehrwegwindeln

Unterlagen:

  • Rechnungsbeleg über den Kauf von Mehrwegwindeln.
  • Bei inkontinenten Personen ist zusätzlich ein Attest des Arztes beizufügen.

Rechtsgrundlagen:

Richtlinie der Stadt Vlotho zur finanziellen Förderung von Mehrwegwindeln

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